OGS – Betreuungszeiten und Kosten

OGS – Betreuungszeiten und Kosten

Betreuungszeiten:

Ganztagsbetreuung in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Halbtagsbetreuung in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.15 Uhr

Frühbetreuung ab 07.00 Uhr

Innerhalb der Schulferien bietet die OGS eine Betreuung in der Zeit von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr an. Folgende Ferienbetreuungen werden angeboten:

– 2 Wochen Herbstferien
– 1 Wochen Osterferien
– 3 Wochen Sommerferien
– Bewegliche Ferientage (nach Abfrage)

Die vorgesehenen Zeiten werden zu Beginn des Schuljahres in Absprache mit der Schule festgelegt und an die Eltern weitergeleitet. Während der Ferienbetreuung wird auf einen Wechsel von Ruhe- und Aktionstagen geachtet.


Kosten:

Für die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule wird gemäß der „Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich und über die Bedingungen zur Teilnahme vom 23.04.2019“ ein Kostenbeitrag erhoben.
Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig von der Höhe des Bruttojahreseinkommens der Eltern und von der Betreuungsart. Jedes weitere das Angebot nutzende Kind einer Familie ist beitragsfrei.
Der Kostenbeitrag kann laut Satzung auf Antrag erlassen werden, wenn Eltern oder Kinder „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Für Teilnehmer und Teilnehmerinnen für die Hilfe zur Erziehung nach dem achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird“, entfällt der Kostenbeitrag ebenfalls.

Die Frühbetreuung in der Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr ist bei Bedarf für die monatliche Gebühr von derzeit 15 € für alle Familien buchbar.

Für die Teilnehmer an der Ganztagsbetreuung wird eine Mittagsverpflegung angeboten. Seit dem 01.03.2023 wird für das Mittagessen ein Beitrag von 3,55 € pro Kind erhoben. Bei Beziehern von Sozialgeld im Rahmen des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB II, Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VII sowie Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird kein Beitrag für das Mittagessen erhoben.

Die Satzung, das Merkblatt zum Elternbeitrag und die Elternbeitragstabellen finden Sie hier.